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   OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03/A   

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OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03/A (https://dejure.org/2004,12779)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08.12.2004 - 2 A 477/03/A (https://dejure.org/2004,12779)
OVG Bremen, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 2 A 477/03/A (https://dejure.org/2004,12779)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Abschiebungshindernisses; Beachtliche Wahrscheinlichkeit der politischen Verfolgung eines aktiven Mitglieds der Hauptorganisation der Bewegung der iranischen Demokraten (HBID) bei einer Rückkehr in den Iran; Beachtlichkeit von Nachfluchtaktivitäten ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 51 Abs. 1; AuslG § 53 Abs. 1
    Iran, Außerehelicher Geschlechtsverkehr, Latente Gefährdungslage, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, Subjektive Nachfluchtgründe, Antragstellung als Asylgrund, Exilpolitische Betätigung, HBID, Funktionäre, Vorstandsmitglieder, Demonstrationen, Flugblätter, Büchertisch, ...

  • Judicialis

    AuslG § 51 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OVG Bremen, 01.12.1999 - 2 A 508/98
    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG u. a. auch dann ein, wenn politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG, U. v. 18.2.1992, Buchholz 402.27 § 7 AsylVfG Nr. 1; B. v. 13.01.1993 - 9 B 338.92; vgl. auch OVG Bremen, U. v. 19.05.1999 - 2 BA 82/94 - und U. v. 01.12.1999 - 2 A 508/98.A -).

    Das hat der Senat bereits im Urteil vom 01.12.1999 (Az. 2 A 508/98.A) dargelegt und das wird auch durch die neueren Erkenntnisquellen bestätigt (AA, Lagebericht vom 03.03.2004, S. 32; AA, Auskunft an VG Köln vom 12.06.2003; DOI, Auskunft vom 01.07.2003 an VG Köln).

    a) Der Senat hat im Urteil vom 01.12.1999 (Az. 2 A 508/98.A) für Unterstützer der Volksmudjaheddin (VM) entschieden, dass sie im Falle einer Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (jedenfalls) dann gefährdet sind, wenn sie nicht lediglich als bloße Mitläufer bei Veranstaltungen dieser Oppositionsgruppe in Erscheinung getreten sind, sondern durch ihr Engagement und die von ihnen entfalteten Aktivitäten für die Volksmudjaheddin aus der Masse oppositioneller Iraner herausgetreten sind, sie sich insoweit also exponiert haben.

    Aus einer Gesamtschau der erwähnten und sich sonst aus den Akten ergebenden Exilaktivitäten des Klägers ergibt sich ebenfalls nicht, dass dem Kläger im Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, selbst wenn man berücksichtigt, dass iranische Stellen die im Ausland tätigen Oppositionsgruppen genau beobachten (vgl. Auswärtiges Amt, Lagebericht vom 03.03.2004; Senatsurteil vom 01.12.1999 - 2 A 508/98.A).

  • OVG Saarland, 23.10.2002 - 9 R 3/00

    Iran, Unruhen, Ghazwin, Glaubwürdigkeit, exilpolitische Betätigung, Monarchisten,

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Das entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine beachtliche Verfolgungsgefahr bei Rückkehr in den Iran für solche Personen gegeben ist, die sich durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, U. v. 23.05.2003 - 3 LB 9/03 m.w.N.; OVG Saarland, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3/00 - OVG Münster, B. v. 16.04.1999 - 9 A 5338/98.A; OVG Lüneburg, U. v. 25.09.2001 - 5 L 4377/00 - VGH München, B. v. 11.09.2003 - 14 ZB 03.30986 - Bundesamt, Iran, 14. Asylverfahren, April 2004, S. 24).

    Die Regimekritik, die aus dem europäischen Ausland geäußert wird, wird dem "gottlosen" und "dekadenten" Aufenthaltsstaat zugeschrieben und als eine Handlungsweise bewertet, die zumeist "vergessen" ist und nicht fortgesetzt wird, sobald der Betreffende in den Iran zurückgekehrt ist (vgl. DOI, Auskunft vom 30.04.2001 an VG Berlin; DOI, Auskunft vom 11.12.2003 an VG Wiesbaden; OVG Saarland, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3/00 -).

  • BVerwG, 18.02.1997 - 9 C 9.96

    Prognosemaßstab - Herabgestufter Maßstab - Änderung der politischen Verhältnisse

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Diesen Personen ist schon dann Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG zu gewähren, wenn an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel verbleiben (vgl. zum Asylrecht: BVerwG, U. v. 25.09.1984 - 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und U. v. 18.02.1997 - 9 C 9.96 - BVerwGE 104, 97).
  • VGH Hessen, 30.11.1998 - 9 UE 1492/95

    Iran: Verfolgungsgefahr wegen untergeordneter exilpolitischer Aktivität gering

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Über das Vorliegen einer mit der jeweils erforderlichen Wahrscheinlichkeit gegebenen Gefahr politischer Verfolgung entscheidet eine wertende Gesamtbetrachtung aller möglichen verfolgungsauslösenden Gesichtspunkte, wobei in diese Gesamtschau im Rahmen der Prüfung des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG - anders als bei der Feststellung einer Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG - alle Verfolgungsumstände einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob sie schon im Verfolgungsstaat bestanden oder erst in Deutschland entstanden oder von dem Ausländer selbst geschaffen wurden oder ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem nach der Flucht eingetretenen Verfolgungsgrund und entsprechenden, schon im Heimatland bestehenden Umständen gegeben ist (vgl. BVerwG, U. v. 18.02.1992 - 9 C 59.91 - a.a.O.; zum Vorstehenden s. a. HessVGH, U. v. 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 -).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Über das Vorliegen einer mit der jeweils erforderlichen Wahrscheinlichkeit gegebenen Gefahr politischer Verfolgung entscheidet eine wertende Gesamtbetrachtung aller möglichen verfolgungsauslösenden Gesichtspunkte, wobei in diese Gesamtschau im Rahmen der Prüfung des Abschiebungsschutzes nach § 51 Abs. 1 AuslG - anders als bei der Feststellung einer Asylberechtigung nach Art. 16 a Abs. 1 GG - alle Verfolgungsumstände einzubeziehen sind, unabhängig davon, ob sie schon im Verfolgungsstaat bestanden oder erst in Deutschland entstanden oder von dem Ausländer selbst geschaffen wurden oder ob ein Kausalzusammenhang zwischen dem nach der Flucht eingetretenen Verfolgungsgrund und entsprechenden, schon im Heimatland bestehenden Umständen gegeben ist (vgl. BVerwG, U. v. 18.02.1992 - 9 C 59.91 - a.a.O.; zum Vorstehenden s. a. HessVGH, U. v. 30.11.1998 - 9 UE 1492/95 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.1999 - 9 A 5338/98

    Iran; Gefahr der Sippenhaft; Prominenter Regimegegner; Exilpolitische Tätigkeit;

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Das entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine beachtliche Verfolgungsgefahr bei Rückkehr in den Iran für solche Personen gegeben ist, die sich durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, U. v. 23.05.2003 - 3 LB 9/03 m.w.N.; OVG Saarland, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3/00 - OVG Münster, B. v. 16.04.1999 - 9 A 5338/98.A; OVG Lüneburg, U. v. 25.09.2001 - 5 L 4377/00 - VGH München, B. v. 11.09.2003 - 14 ZB 03.30986 - Bundesamt, Iran, 14. Asylverfahren, April 2004, S. 24).
  • BVerwG, 25.09.1984 - 9 C 17.84

    Asylrecht - Asylbewerber - Politische Verfolgung - Anerkennung -

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Diesen Personen ist schon dann Abschiebungsschutz nach § 51 Abs. 1 AuslG zu gewähren, wenn an ihrer Sicherheit vor abermals einsetzender Verfolgung bei Rückkehr in den Heimatstaat ernsthafte Zweifel verbleiben (vgl. zum Asylrecht: BVerwG, U. v. 25.09.1984 - 9 C 17.84 - BVerwGE 70, 169 und U. v. 18.02.1997 - 9 C 9.96 - BVerwGE 104, 97).
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Dem Ausländer muss politische Verfolgung bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohen, so dass es ihm nicht zumutbar ist, in sein Heimatland zurückzukehren (BVerwG, U. v. 03.11.1992 - 9 C 21.92 - BVerwGE 91, 151, 154).
  • BVerwG, 13.01.1993 - 9 B 338.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Dagegen greift das Abschiebungsverbot des § 51 Abs. 1 AuslG u. a. auch dann ein, wenn politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (BVerwG, U. v. 18.2.1992, Buchholz 402.27 § 7 AsylVfG Nr. 1; B. v. 13.01.1993 - 9 B 338.92; vgl. auch OVG Bremen, U. v. 19.05.1999 - 2 BA 82/94 - und U. v. 01.12.1999 - 2 A 508/98.A -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 3 LB 9/03
    Auszug aus OVG Bremen, 08.12.2004 - 2 A 477/03
    Das entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach eine beachtliche Verfolgungsgefahr bei Rückkehr in den Iran für solche Personen gegeben ist, die sich durch ihre Exilaktivitäten exponiert haben und als ernsthafte und gefährliche Regimegegner erscheinen (vgl. dazu OVG Schleswig-Holstein, U. v. 23.05.2003 - 3 LB 9/03 m.w.N.; OVG Saarland, U. v. 23.10.2002 - 9 R 3/00 - OVG Münster, B. v. 16.04.1999 - 9 A 5338/98.A; OVG Lüneburg, U. v. 25.09.2001 - 5 L 4377/00 - VGH München, B. v. 11.09.2003 - 14 ZB 03.30986 - Bundesamt, Iran, 14. Asylverfahren, April 2004, S. 24).
  • OVG Niedersachsen, 25.09.2001 - 5 L 4377/00
  • VGH Bayern, 11.09.2003 - 14 ZB 03.30986
  • OVG Bremen, 09.01.2008 - 2 A 176/06

    Iran; Hambastegy; Talashgaran; HBID

    Zur Begründung ihrer Berufung verweist die Beklagte auf das Senatsurteil vom 08.12.2004 (Az.: 2 A 477/03.A).

    Zur allgemeinen politischen Lage im Iran hat der Senat im Urteil vom 08.12.2004 (Az.: 2 A 477/03.A) folgendes zusammenfassend angemerkt:.

    Der Senat hat sich im Verfahren OVG 2 A 477/03.A ausführlich mit der HBID befasst.

    Auch zur Zeitschrift "Talashgaran" hat sich der Senat im Urteil vom 08.12.2004 (Az. 2 A 477/03.A) geäußert.

    Nach der Aussage des Vorsitzenden der HBID vor dem Senat, A., ist Ziel der HBID, die verschiedenen politischen Gruppierungen einander näher zu bringen (vgl. Sitzungsniederschrift vom 24.11.2004 im Verfahren OVG 2 A 477/03.A).

    Für den Senat liegt die Annahme nahe, dass die "Abspaltung" von den Beteiligten insbesondere deshalb vorgenommen worden ist, um im gerichtlichen Verfahren auf Abschiebungsschutz eine bessere Position zu erlangen, nachdem der Senat eine Tätigkeit für die HBID nicht hat ausreichen lassen (vgl. U. v. 08.12.2004 - 2 A 477/03.A -).

    Aus einer Gesamtschau der erwähnten und sich sonst aus den Akten ergebenen Exilaktivitäten des Klägers folgt ebenfalls nicht, dass dem Kläger im Iran mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht, selbst wenn man berücksichtigt, dass iranische Stellen die im Ausland tätigen Oppositionsgruppen genau beobachten (vgl. AA, Lagebericht vom 04.07.2007, Seite 26; Senatsurteil vom 01.12.1999 - 2 A 508/98.A und Senatsurteil vom 08.12.2004 - 2 A 477/03.A -).

  • OVG Bremen, 17.10.2007 - 2 A 177/06

    Iran; Rechte der Frauen

    Zur Begründung ihrer Berufung verweist die Beklagte auf das Senatsurteil vom 24.11.2004 (Az.: 2 A 477/03.A).

    Zur allgemeinen politischen Lage im Iran hat der Senat im Urteil vom 24.11.2004 (Az.: 2 A 477/03.A) folgendes zusammenfassend angemerkt:.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 3 B 12.07

    Verfolgungsgefahr eines iranischen Staatsangehörigen durch Stellung eines

    Im Hinblick darauf kann jedenfalls nicht mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit angenommen werden, dass der Kläger diese grausame und unmenschliche Strafe tatsächlich wird erleiden müssen (vgl. auch OVG Bremen, Urteil vom 8. Dezember 2004 - 2 A 477/03.A -, juris, Rz. 99).
  • VG Düsseldorf, 18.07.2006 - 2 K 2694/06

    Iran, Folgeantrag, neue Beweismittel, Zeugen, Christen (katholische), Konversion,

    vgl. DOI, Stellungnahme vom 19.10.2004; OVG NRW, Beschluss vom 15.02.2000 - 9 A 4615/98.A - OVG Bremen, Urteil vom 24.11.2004 - 2 A 477/03.A -.
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